Bitte sägen Sie umgestürzte Bäume und gebrochene Äste nicht selbst. Holz, das unter Spannung steht, kann beim Schnitt unkontrolliert aufschlagen.
Machen Sie Fotos, bevor aufgeräumt wird. Die braucht Ihre Versicherung.
Muss ein gefährlicher Baum zwischen März und September entfernt werden, ist das trotz Schonzeit möglich. Wir stimmen das mit der Gemeinde und der Naturschutzbehörde ab.
Deshalb sollten beschädigte Bereiche möglichst nicht betreten und gefährdete Bäume nicht eigenständig bearbeitet werden.
Für die anschließende fachgerechte Bearbeitung und Beseitigung des Baumschadens stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.