Adresse
Rabennest 2
91555 Feuchtwangen
Öffnungszeiten:
Montag - Freitag: 07:30 - 17:00
Besichtigungstermine:
Sonntags: 10:00 - 17:30
Adresse
Rabennest 2
91555 Feuchtwangen
Öffnungszeiten:
Montag - Freitag: 07:30 - 17:00
Besichtigungstermine:
Sonntags: 10:00 - 17:30
ARBORISTOR BAUMDIENST
Wir arbeiten in Dinkelsbühl und den Ortsteilen, von Segringen und Sinbronn über Neustädtlein und Seidelsdorf bis Sittlingen, Weidelbach und Wolfertsbronn. Unser Sitz ist Feuchtwangen, von dort sind wir in rund zwanzig Minuten bei Ihnen.
Wir pflegen, kontrollieren und fällen Bäume, sichern Kronen und fräsen Wurzeln. Vor jeder Arbeit steht die Beurteilung des Baumes, nicht die Säge. Zur Besichtigung kommen wir kostenfrei, wenn es Ihnen passt, auch am Sonntag.
Ob Ihr Baum geschützt ist, regelt die Stadt Dinkelsbühl. Gilt eine Baumschutzverordnung, steht darin, ab welcher Größe ein Baum darunterfällt und welche Arten ausgenommen sind. Fragen Sie im Zweifel bei der Stadt nach, oder lassen Sie es uns bei der Besichtigung klären.
In der Altstadt kommt etwas hinzu: Sie steht als Ensemble unter Denkmalschutz, und das kann auch Bäume in Gärten und an den Wallanlagen betreffen. Auch das klären wir vorab mit der Stadt.
Das ganze Jahr gilt der Artenschutz. Sitzt ein Vogel auf dem Nest oder lebt eine Fledermaus in einer Höhlung, bleibt der Baum stehen, selbst wenn er sonst gefällt werden dürfte. Zuständig ist die untere Naturschutzbehörde am Landratsamt Ansbach.
Für Hecken und Gehölze gilt vom 1. März bis zum 30. September die gesetzliche Schonzeit. Viele glauben, dass in dieser Zeit gar nichts geschnitten werden darf. Verboten ist aber nur der radikale Eingriff, also die Hecke auf den Stock zu setzen oder zu entfernen. Der schonende Form- und Pflegeschnitt ist erlaubt und gehört fachlich sogar in die Vegetationszeit, weil die Pflanze ihre Schnittstellen dann selbst verschließt.
Umgekehrt darf ein stark geschädigter Baum, der nicht mehr standsicher ist, auch in der Schonzeit fallen. Voraussetzung ist die Abstimmung mit der Behörde. Wir beurteilen den Baum, halten den Befund fest und klären die Freigabe mit der Stadt oder dem Landratsamt, ohne dass Sie dafür telefonieren müssen.
Wir prüfen das vor jeder Arbeit und sagen Ihnen offen, wenn etwas dagegen spricht.
Diese Angaben sind allgemeine Hinweise und ersetzen keine Rechtsberatung. Maßgeblich sind die jeweils geltenden Vorschriften Ihrer Gemeinde.
Geschützter Baum, Fällantrag
Stadt Dinkelsbühl, sofern eine Baumschutzverordnung gilt
Baum in der Altstadt
Zusätzlich kann der Denkmalschutz betroffen sein, Auskunft bei der Stadt
Artenschutz, Nist- und Höhlenbäume
Untere Naturschutzbehörde, Landratsamt Ansbach
Allee an Straße oder Feldweg
Gesetzlich geschützt, Ausnahmen über das Landratsamt
Schonzeit für Hecken und Gehölze
Vom 1. März bis 30. September nur Pflegeschnitt, kein Radikalschnitt
Geschädigter Baum in der Schonzeit
Darf fallen, wenn er nicht mehr standsicher ist. Die Freigabe holen wir ein
Dinkelsbühl liegt an der Wörnitz. Am Fluss und an den vielen Weihern im Umland stehen Erlen, Weiden und Eschen, rund um die Altstadt prägen die Bäume an Stadtgraben und Wallanlagen das Bild, und in den Ortsteilen gehören Streuobstwiesen dazu.
In der Altstadt selbst stehen Bäume oft in engen Höfen und Gärten zwischen Mauern, ohne Zufahrt für schweres Gerät. Dort ist die Seilklettertechnik die Methode der Wahl: Der Baum wird von oben Stück für Stück abgetragen und abgeseilt, ohne dass etwas auf Dach oder Mauer fällt. Wie es um einen Baum steht, sieht man von unten oft nicht, dafür ist die Baumkontrolle da.
Dinkelsbühl liegt rund zwanzig Minuten von unserem Sitz in Feuchtwangen entfernt. Neben der Altstadt und den Ortsteilen fahren wir auch in die Gemeinden ringsum. Ihr Ort fehlt in der Liste? Rufen Sie trotzdem an.
Das hängt davon ab, ob für Ihren Baum eine Baumschutzverordnung der Stadt gilt und wie groß er ist. Unabhängig davon gilt der Artenschutz das ganze Jahr: Ein bewohntes Nest oder eine Fledermaushöhlung verhindert die Fällung auch bei einem Baum, der sonst nicht geschützt wäre. Bei der Besichtigung prüfen wir beides und sagen Ihnen, ob ein Antrag nötig ist.
Grundsätzlich ja, aber hier kann zusätzlich der Denkmalschutz betroffen sein, weil die Altstadt als Ensemble geschützt ist. Wir klären das vorab mit der Stadt. Technisch sind enge Altstadtgärten kein Hindernis: Wir tragen den Baum in Seilklettertechnik von oben ab, auch ohne Zufahrt.
Ja. Wir arbeiten in allen Dinkelsbühler Ortsteilen, etwa Segringen, Sinbronn, Neustädtlein und Sittlingen, und in den Nachbargemeinden wie Mönchsroth, Wilburgstetten, Dürrwangen und Schopfloch. Von Feuchtwangen aus sind das rund zwanzig Minuten.
Meist schon in der Woche nach Ihrem Anruf. Bei Sturmschäden oder wenn ein Baum akut zu kippen droht, sind wir am selben oder am nächsten Tag da. Für die Besichtigung können Sie auch einen Sonntag wählen, zwischen 10 und 17:30 Uhr.
Rufen Sie einfach an und beschreiben Sie, um welchen Baum es geht. Wenn sich die Sache am Telefon klären lässt, sagen wir Ihnen das. Wenn nicht, schauen wir vorbei, kostenfrei und unverbindlich, auf Wunsch am Sonntag.
Nach Sturm ist unser Baumnotdienst rund um die Uhr erreichbar, auch in Dinkelsbühl und den umliegenden Orten: 01525 749 54 27.
