Adresse
Rabennest 2
91555 Feuchtwangen
Öffnungszeiten:
Montag - Freitag: 07:30 - 17:00
Besichtigungstermine:
Sonntags: 10:00 - 17:30
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Rabennest 2
91555 Feuchtwangen
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Montag - Freitag: 07:30 - 17:00
Besichtigungstermine:
Sonntags: 10:00 - 17:30
ARBORISTOR BAUMDIENST
Wir arbeiten in Crailsheim und den Ortsteilen, von Altenmünster und Beuerlbach über Jagstheim und Onolzheim bis Roßfeld, Tiefenbach und Westgartshausen. Unser Sitz ist Feuchtwangen, von dort sind wir in etwa einer halben Stunde bei Ihnen.
Baumpflege, Baumkontrolle, Fällung, Kronensicherung und Wurzelfräsung, ausgeführt von einem Betrieb, der den Baum beurteilt, bevor er die Säge ansetzt. Die Besichtigung vor Ort ist kostenfrei, auf Wunsch auch sonntags.
Ob Sie für Ihren Baum eine Genehmigung brauchen, entscheidet die Satzung der Stadt Crailsheim. Darin steht, ab welcher Größe ein Baum geschützt ist und welche Arten darunterfallen. Fragen Sie im Zweifel bei der Stadt nach, oder lassen Sie es uns bei der Besichtigung klären, wir machen das ohnehin regelmäßig.
Unabhängig davon gilt der Artenschutz, und zwar das ganze Jahr. Brütet ein Vogel in der Krone oder lebt eine Fledermaus in einer Höhlung, darf der Baum nicht fallen, auch wenn sonst alles erlaubt wäre.
Für Hecken, Gebüsche und Gehölze gilt vom 1. März bis zum 30. September die gesetzliche Schonzeit. Dass in dieser Zeit gar nichts gemacht werden darf, ist ein verbreiteter Irrtum. Verboten ist der radikale Eingriff: die Hecke auf den Stock setzen, sie entfernen, sie stark zurücknehmen. Der schonende Form- und Pflegeschnitt ist erlaubt, der Zuwachs darf also weg. Fachlich gehört er sogar in die Vegetationszeit, weil die Pflanze die Schnittstellen dann selbst verschließt und der Austrieb kontrolliert bleibt. Ab dem 1. Oktober ist dann auch der kräftige Schnitt wieder möglich.
Es gibt allerdings den umgekehrten Fall. Ein stark geschädigter Baum, der nicht mehr standsicher ist, darf auch in der Schonzeit fallen, weil die Sicherheit von Menschen schwerer wiegt als die Jahreszeit. Was es dazu braucht, ist die Abstimmung mit der Behörde. Wir beurteilen den Baum, halten den Befund fest und klären die Freigabe mit der Stadt oder dem Landratsamt. Sie müssen dafür nicht telefonieren.
Wir prüfen das vor der Arbeit und sagen Ihnen offen, wenn etwas dagegen spricht. Lieber ein verschobener Termin als ein Bußgeld.
Diese Angaben sind allgemeine Hinweise und ersetzen keine Rechtsberatung. Maßgeblich ist die jeweils geltende Satzung Ihrer Gemeinde.
Geschützter Baum, Fällantrag
Stadt Crailsheim, nach ihrer Baumschutzsatzung
Artenschutz, Nist- und Höhlenbäume
Untere Naturschutzbehörde, Landratsamt Schwäbisch Hall
Schonzeit für Hecken und Gehölze
1. März bis 30. September, bundesweit. Pflegeschnitt erlaubt,
Radikalschnitt nicht
Geschädigter Baum in der Schonzeit
Fällung möglich, wenn die Standsicherheit fehlt. Freigabe
klären wir mit der Behörde
Baum im Wald
Andere Regeln, hier gilt das Waldrecht
Rund um Crailsheim prägt die Jagst mit ihren Ufergehölzen das Bild, dazu die Streuobstwiesen der Hohenloher Ebene und alte Alleen an den Landstraßen. In der Stadt selbst stehen viele Bäume aus den Aufbaujahren, die inzwischen ihre Endgröße erreicht haben, oft dichter an Häusern und Leitungen, als es beim Pflanzen gedacht war.
Zwei Themen begegnen uns in der Gegend besonders häufig. Das Eschentriebsterben hat viele Eschen so geschwächt, dass sie an Wegen und Straßen zur Gefahr werden. Und beim Ahorn tritt die Rußrindenkrankheit auf, die nicht nur den Baum betrifft, sondern auch für Menschen in der Nähe ein Gesundheitsthema ist. Beides erkennt man nicht von der Terrasse aus, dafür ist die Baumkontrolle da.
Von Feuchtwangen aus sind wir in rund dreißig Minuten in Crailsheim. Wir arbeiten in der Stadt, in den Ortsteilen und in den Nachbargemeinden. Wenn Ihr Ort nicht dabeisteht, fragen Sie trotzdem. Bei größeren Arbeiten kommen wir auch weiter.
Das entscheidet die Satzung der Stadt Crailsheim. Sie legt fest, ab welchem Stammumfang ein Baum geschützt ist. Unabhängig davon gilt der Artenschutz ganzjährig: Ein bewohnter Horst oder eine Fledermaushöhlung verhindert die Fällung auch dann, wenn der Baum selbst nicht geschützt ist. Wir sehen uns das bei der Besichtigung an und sagen Ihnen, was zu tun ist.
Das hängt von Höhe, Standort und Zugang ab. Ein freistehender Obstbaum auf der Wiese ist eine andere Arbeit als eine Fichte zwischen Haus und Garage, die in Stücken abgelassen werden muss. Deshalb geben wir keine Preise am Telefon, sondern sehen uns den Baum an. Die Besichtigung ist kostenfrei, das Angebot bekommen Sie schriftlich mit festem Preis.
Ja. Wir arbeiten in den Crailsheimer Ortsteilen und in den Nachbargemeinden, unter anderem Satteldorf, Ilshofen, Kirchberg an der Jagst, Frankenhardt und Kreßberg. Von Feuchtwangen aus ist das eine gute halbe Stunde Anfahrt.
In der Regel innerhalb einer Woche, bei Sturmschäden und akuter Gefahr am selben oder nächsten Tag. Besichtigungen machen wir auf Wunsch auch sonntags zwischen 10 und 17:30 Uhr, wenn Sie unter der Woche arbeiten.
Rufen Sie einfach an und beschreiben Sie, um welchen Baum es geht. Wenn sich die Sache am Telefon klären lässt, sagen wir Ihnen das. Wenn nicht, schauen wir vorbei, kostenfrei und unverbindlich, auf Wunsch am Sonntag.
Nach Sturm ist unser Baumnotdienst rund um die Uhr erreichbar, auch in Crailsheim und den umliegenden Orten: 01525 749 54 27.
