Baumkontrolle in Feuchtwangen und Umgebung

Wissen, wie sicher Ihr Baum steht

Bäume verändern sich im Laufe ihres Lebens. Äste können instabil werden, Schäden entstehen und Krankheiten oder äußere Einflüsse können die Stand- und Bruchsicherheit beeinträchtigen. Mit einer fachgerechten Baumkontrolle lassen sich solche Veränderungen frühzeitig erkennen und notwendige Maßnahmen gezielt planen.

 
Für Hausverwaltungen, Betriebe und Gemeinden dokumentieren wir die Kontrolle schriftlich, damit Sie Ihre Verkehrssicherungspflicht nachweisen können.

Verkehrssicherungspflicht: Wer haftet für einen Baum?

Wer ein Grundstück besitzt oder verwaltet, haftet für die Bäume darauf. Fällt ein
Ast auf ein Auto, einen Gehweg oder einen Menschen, stellt sich zuerst die Frage,
ob der Baum regelmäßig kontrolliert wurde und ob das dokumentiert ist.

Diese Verkehrssicherungspflicht trifft Kommunen, Hausverwaltungen, Wohnungsgesellschaften,
Betriebe mit eigenem Gelände und ebenso private Eigentümer.

Wir übernehmen diese Kontrolle für Sie und dokumentieren sie so, dass Sie im
Ernstfall nachweisen können, dass Sie Ihrer Pflicht nachgekommen sind.

Regelkontrolle und Dokumentation

Die Kontrolle erfolgt als visuelle Baumkontrolle vom Boden aus, nach den Vorgaben
der FLL-Baumkontrollrichtlinie. Bei Auffälligkeiten steigen wir in Seilklettertechnik
ein und beurteilen die Krone aus der Nähe, ohne Hubsteiger und ohne gesperrte Zufahrt.

Sie erhalten:

  • einen schriftlichen Befund je Baum mit Zustand, Schadbild und Dringlichkeit
  • eine Fotodokumentation der Auffälligkeiten
  • eine klare Empfehlung: Maßnahme, Nachkontrolle oder kein Handlungsbedarf
  • auf Wunsch ein Baumkataster mit laufender Nummerierung, das wir bei jedem
      Folgetermin fortschreiben
  • einen Vorschlag für das nächste Kontrollintervall

Wie oft kontrolliert wird, hängt nach der FLL-Baumkontrollrichtlinie von Alter, Zustand und Standort ab, meist alle ein bis drei Jahre. Auffällige Bäume und Bäume an viel genutzten Wegen kontrollieren wir öfter.

Ausgefaulter Stamm mit großer Höhlung, festgestellt bei der Baumkontrolle

Baumerhalt statt vorschneller Fällung

Unser Ziel ist der Erhalt des Baumes, solange das sicher möglich ist. Je nach Befund kommen Baumpflege, gezielte Schnittmaßnahmen oder eine Kronensicherung infrage. Erst wenn sich die Standsicherheit nicht mehr herstellen lässt, raten wir zu einer kontrollierten Fällung.

Faulstelle mit Höhlung im Stamm, ein typischer Befund bei der Baumkontrolle

Für Kommunen, Hausverwaltungen und Betriebe

Wir kontrollieren einzelne Bäume ebenso wie ganze Bestände: Wohnanlagen, Betriebsgelände, Parkplätze, Spielplätze, Friedhöfe, Alleen und Straßenbäume.

Bei größeren Beständen vereinbaren wir einen festen Jahrestermin, dann müssen
Sie nicht jedes Jahr neu daran denken.

Für Ausschreibungen und Angebote erfassen wir den Bestand vorab und nennen Ihnen einen Preis je Baum.

Unser Einsatzgebiet umfasst Feuchtwangen, Dinkelsbühl,
Rothenburg ob der Tauber, Crailsheim, Herrieden, Schillingsfürst und die Umgebung.

Kontrolle, Beratung und passende Maßnahmen

Eine Baumkontrolle soll vor allem Klarheit schaffen: Was ist mit dem Baum los und was sollte als Nächstes passieren?

Wir beraten Sie verständlich und situationsbezogen und empfehlen nur Maßnahmen, die aus fachlicher Sicht sinnvoll sind.

Jetzt Baumkontrolle anfragen

Häufige Fragen zur Baumkontrolle

Wie oft muss eine Baumkontrolle durchgeführt werden?

In der Regel ein- bis zweimal jährlich, abhängig von Alter, Zustand und Standort
des Baumes. Junge, gesunde Bäume an unkritischen Standorten brauchen seltener eine
Kontrolle als alte Bäume an einem Gehweg oder Parkplatz. Nach einem Sturm ist
zusätzlich eine Sichtkontrolle sinnvoll.

Bei einzelnen Bäumen rechnen wir nach Aufwand, bei größeren Beständen je Baum,
wobei der Preis je Baum mit der Stückzahl sinkt. Nennen Sie uns die ungefähre
Anzahl und den Standort, dann bekommen Sie ein unverbindliches Angebot.

Die Baumkontrolle ist die regelmäßige Sichtprüfung zur Erfüllung der
Verkehrssicherungspflicht. Ein Baumgutachten geht tiefer und wird dann erstellt,
wenn ein konkreter Verdacht besteht, eine Behörde es verlangt oder eine
Entscheidung über Erhalt oder Fällung abzusichern ist.

Auch private Eigentümer haften für ihre Bäume. Verpflichtend ist keine
dokumentierte Regelkontrolle, sinnvoll ist sie bei alten Bäumen in Haus-,
Straßen- oder Nachbarschaftsnähe.

Ja. Ein einzelner Baum ist der häufigste Fall.
Wir schauen ihn uns an, sagen Ihnen, ob er sicher steht, und was gegebenenfalls zu tun ist. Die Besichtigung ist kostenfrei.

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